Zur Orientierung für Menschen mit Behinderungen

Finanzierung

Wer trägt die Kosten?

Die Übernahme der Kosten für die Familienpflege kann über Ihre Krankenkasse, die Rentenversicherung oder das Jugendamt erfolgen. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgetzes Kosten für die Betreuung und Beaufsichtigung geistig behinderter und psychisch kranker Kinder. Sie können die Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gern.

Kostenübernahme im Überblick

Ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger muss die Kosten übernehmen, wenn Sie ins Krankenhaus aufgenommen werden oder eine Kur antreten (§38 SGB V Abs. 1).

Wenn Sie akut zu Hause erkranken, kann Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen (§38 SGB V Abs. 2). Das hängt von der Satzung Ihrer Krankenkasse und dem Einsatzgrund ab.

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt übernimmt die Kasse ebenfalls die Kosten (§199 RVO).

Falls Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Bezirksvertreter. Unter Umständen erhalten Sie eine Unterstützung über die Beihilfe.

Falls Ihre Krankenkasse die Hilfe ablehnt, können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag (§20 SGB VIII) auf eine Übernahme der Kosten stellen.

Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie bei einer ambulanten oder stationären Erkrankung einen Eigenanteil von fünf bis zehn Euro täglich zahlen. Davon sind Sie befreit, wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung unterstützt werden oder wenn Sie bereits zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlungen (ein Prozent bei chronisch Kranken) geleistet haben.

Kontakt

Ambulante FamilienpflegeCranachstraße 712157 BerlinStandort / BVG Fahrinfo
Ambulante FamilienpflegeCranachstraße 712157 Berlin
Sprechzeiten Montag bis Freitag
8.00 bis 15.00 Uhr
LeitungSylvia Braband-Alkabir
EinsatzleitungEwa Kropinski