Zur Orientierung für Menschen mit Behinderungen

Ab dem nächsten Tag bei Ihnen

Vor dem ersten Einsatz

Voraussetzung für den Erhalt der Leistung ist eine ärztliche Verordnung, auf der eine genaue Diagnose, die Dauer der Haushaltshilfe/ Familienpflege und die Anzahl der Stunden  bescheinigt wird. In den ersten Tagen nach der Geburt kann auch Ihre Hebamme eine Verordnung ausstellen

Außerdem lassen Sie sich von der Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe zusenden.

Falls Sie sofort unsere Unterstützung benötigen, können wir Sie bei der Antragstellung unterstützen. In der Regel können wir nach der Kontaktaufnahme ab dem nächsten Tag bei Ihnen sein und Sie und Ihre Familie unterstützen.

Die Antragstellung ist in der Regel unkompliziert und die Krankenkasse ist verpflichtet, unverzüglich eine Entscheidung zu treffen.

Falls Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen sollte, benötigen Sie für den Fall eines Antrags beim zuständigen Jugendamt unbedingt die schriftliche Ablehnung Ihrer Krankenkasse.

Kontakt

Ambulante FamilienpflegeCranachstraße 712157 BerlinStandort / BVG Fahrinfo
Ambulante FamilienpflegeCranachstraße 712157 Berlin
Sprechzeiten Montag bis Freitag
8.00 bis 15.00 Uhr
LeitungSylvia Braband-Alkabir
EinsatzleitungEwa Kropinski