Ab dem nächsten Tag bei Ihnen
Vor dem ersten Einsatz
Voraussetzung für den Erhalt der Leistung ist eine ärztliche Verordnung, auf der eine genaue Diagnose, die Dauer der Haushaltshilfe/ Familienpflege und die Anzahl der Stunden bescheinigt wird. In den ersten Tagen nach der Geburt kann auch Ihre Hebamme eine Verordnung ausstellen
Außerdem lassen Sie sich von der Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe zusenden.
Falls Sie sofort unsere Unterstützung benötigen, können wir Sie bei der Antragstellung unterstützen. In der Regel können wir nach der Kontaktaufnahme ab dem nächsten Tag bei Ihnen sein und Sie und Ihre Familie unterstützen.
Die Antragstellung ist in der Regel unkompliziert und die Krankenkasse ist verpflichtet, unverzüglich eine Entscheidung zu treffen.
Falls Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen sollte, benötigen Sie für den Fall eines Antrags beim zuständigen Jugendamt unbedingt die schriftliche Ablehnung Ihrer Krankenkasse.
